Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung
Mit der Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 ergeben sich neue Rahmenbedingungen für Bildung und Betreuung von Grundschulkindern. Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) bildet den rechtlichen Rahmen hierfür. Eltern können für ihre Kinder, die ab dem 01.08.2026 eingeschult werden, diesen Rechtsanspruch geltend machen.
Die Stadt Sigmaringen als Schulträger arbeitet inhaltlich und organisatorisch eng mit den Schulen zusammen, so dass das Ergebnis nicht nur den Anforderungen des Gesetzes genügt, sondern auch eine qualitativ hochwertige ganztägige Förderung in Sigmaringen für alle Interessierten angeboten werden kann.
In Sigmaringen wird die ganztägige Förderung an der Bilharzschule angeboten. Die Grundschule Laiz und die Geschwister-Scholl-Schule sind keine Ganztagsschulen. Beide Schulen bieten den schulischen Pflichtunterricht mit einer Kernzeitbetreuung am Vormittag vor und nach dem Unterricht an, außerdem ergänzende Nachmittagsangebote durch Ehrenamtliche (nicht rechtsanspruchserfüllend). Letztere können nicht dauerhaft und verlässlich garantiert werden.
Die Bilharzschule ist eine Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz in Wahlform. Dies bedeutet, dass Eltern entscheiden können, ob ihr Kind die Schule als Halbtags- oder als Ganztagsschüler*in besuchen soll. Dabei können die Familien aus unterschiedlichen Zeitmodellen das für Sie passende auswählen.
Leitfaden zum Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Sigmaringer Familien (Link: https://formulare.virtuelles-rathaus.de/forms/frm/7KnFAap2k39RZF1nxp18mqRKjcGGTf5 )







