Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung

Mit der Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder   im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 ergeben  sich neue Rahmenbedingungen für   Bildung und Betreuung von Grundschulkindern. Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)   bildet den rechtlichen Rahmen hierfür. Eltern können für ihre Kinder, die ab dem 01.08.2026   eingeschult werden, diesen Rechtsanspruch geltend machen.

Die Stadt Sigmaringen als Schulträger arbeitet inhaltlich und organisatorisch eng mit den   Schulen zusammen, so dass das Ergebnis nicht nur den Anforderungen des Gesetzes genügt,   sondern auch eine qualitativ hochwertige ganztägige Förderung in Sigmaringen für alle    Interessierten angeboten werden kann.

In Sigmaringen wird die ganztägige Förderung an der Bilharzschule angeboten. Die    Grundschule Laiz und die Geschwister-Scholl-Schule sind keine Ganztagsschulen. Beide    Schulen bieten den schulischen Pflichtunterricht mit einer Kernzeitbetreuung am Vormittag   vor und nach dem Unterricht an, außerdem ergänzende Nachmittagsangebote durch    Ehrenamtliche (nicht rechtsanspruchserfüllend). Letztere können nicht dauerhaft und    verlässlich garantiert werden. 

Die Bilharzschule ist eine Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz in Wahlform. Dies bedeutet,   dass Eltern entscheiden können, ob ihr Kind die Schule als Halbtags- oder als     Ganztagsschüler*in besuchen soll. Dabei können die Familien aus unterschiedlichen    Zeitmodellen das für Sie passende auswählen.

Leitfaden zum Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Sigmaringer Familien (Link:   https://formulare.virtuelles-rathaus.de/forms/frm/7KnFAap2k39RZF1nxp18mqRKjcGGTf5 )