Arbeitsweise
Aufgabengebiete
Grundsätze
Wir informieren und beraten
Eltern, Schülerinnen und Schüler
oder Lehrkräfte.
Die rechtlichen Grundlagen der
Ausbildung, Tätigkeit und
Aufgabenfelder einer
Unsere Beratungen sind
unabhängig
neutral
Beratungslehrkraft sind vom
Kultusministerium in § 19
Schulgesetz sowie in der VwV
„Richtlinien für die Bildungs-
beratung“ festgelegt.
ergebnisoffen
freiwillig
kostenfrei
Beratungslehrkräfte gibt es an
fast jeder Schule. Wir fungieren
als erste Ansprechpersonen bei
Schulschwierigkeiten und
Fragen zur Schullaufbahn-
beratung.
Wir handeln in Ihrem Auftrag
und sind dabei an die
Schweigepflicht gebunden.
Beratungslehrkräfte sind
Lehrkräfte, die von
Schulpsychologinnen und
Schulpsychologen im Auftrag
des ZSL in pädagogisch-
psychologischen Themen
qualifiziert wurden.
Grundlage unserer Arbeit ist
ein vertrauensvolles Verhältnis.
Beispielsweise zu Fragen wie:
Welche Schulart ist der
richtige Lernort für mein Kind?
Wo kann mein Kind mit
seinen Stärken und Schwächen
gut gefördert werden?
Welche weiterführende
Schule sollen wir wählen?
In erster Linie nehmen wir
uns Zeit für Gespräche.
Darüber hinaus verwenden wir
bei Bedarf psychologische
Testverfahren und Fragebögen
zur genaueren Abklärung.
Wir kooperieren mit anderen
Beratungsinstitutionen und
vermitteln bei Bedarf gezielt an
andere Fachinstitutionen weiter.